Reglement
  1. Mitglieder: Das Artillerie-Korps des Prinzen ist eine Gruppe innerhalb der GFV. Die Satzung der GFV ist für alle Ari-Mitglieder bindend. Die Aufnahme erfolgt durch Abstimmung. Die Anwärter sind jeweils 1 Jahr zur Probe aufgenommen. Nach dem Probejahr wird über die endgültige Aufnahme abgestimmt. Die Abstimmung muss mit einer ¾-Mehrheit zugunsten des Anwärters erfolgen. Ist dies nicht der Fall, begibt sich der Anwärter in ein weiteres Probejahr zu dessen Ende es eine weitere Abstimmung gibt. Jede Mitarbeit ist ehrenamtlich.
  2. Corps-Eid: Der Korps-Eid wird von allen Anwärtern geleistet und eröffnet die aktive Kampagne für das Korps am 11.11. des jeweiligen Jahres. Beendet wird die aktive Kampagne am Aschermittwoch mit dem Karnevalistischen Zapfenstreich des Korps.
  3. Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr des Korps beginnt am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres.
  4. Uniform: Die Uniformteile sind von jedem Korpsmitglied in einem sauberen und ordentlichen Zustand aufzubewaren. Für Schäden und Verluste haftet das jeweilige Mitglied.
  5. Öffentliches Auftreten / Ausschluss: Sollte ein Mitglied des Korps in Uniform durch sein Auftreten in der Öffentlichkeit das Ansehen des Korps schädigen, kann über sein Ausschluss abgestimmt werden.
  6. Urlaub / Befreiung: Urlaub wird in der Kampagne grundsätzlich nicht gewährt. Dienstbefreiungen bei Dienst und anderen nicht beeinflussbaren Ereignissen sind beim Kommandeur zu beantragen.
  7. Unentschuldigtes Fernbleiben: Unentschuldigtes Fernbleiben von Veranstaltungen sowie Trainingseinheiten im wiederholten Fall kann mit einem Bußgeld geandet werden. Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet das Korps.
  8. Kommandeur: Das Artillerie-Korps hat einen Kommandeur. Kommandeur kann jeder werden, der mindestens 2 Jahre aktives Mitglied des Korps ist. Der Kommandeur wird bei der Hauptversammlung gewählt und muss zwei Drittel der Stimmen bekommen, Enthaltungen werden als ein Nein gewertet. Das Gleiche gilt für seinen oder seine Stellvertreter. Änderungen ergeben sich, wenn eine der 0ben genannten Personen während der Kampagne aufhört. Der Kommandeur und sein Vertreter muss sich alle 4 Jahre durch eine Wahl im Amt bestätigen lassen. Die optische Kenntlichmachung erfolgt durch den weissen Dollmann und den grauen Hut
  9. Kasse: Die Kasse des Korps wird von einem Kassenwart verwaltet, und von 2 Kassenprüfern kontrolliert. Diese werden von der Gruppe gewählt. Zugang zum Konto des Korps haben: Der Kommandeur, der Vize-Kommandeur und der Kassenwart
  10. Spiess: Das Kommando des Korps wird durch den Spiess erweitert. Dieser sollte mindestens die gleiche aktive Zeit wie die Kommandeure abgeleistet haben. Der Spiess wird bei der Hauptversammlung gewählt und muss zwei Drittel der Stimmen bekommen. Enthaltungen werden als ein Nein gewertet. Er muss sich alle 4 Jahre durch eine Wahl im Amt bestätigen lassen. Der Spiess hat primär die Kommandeure zu entlasten. Er ist verantwortlich für die Stimmung im Korps, hat deeskalierend Unstimmigkeiten im Korps zu regeln und fungiert als Vermittler. Des weiteren ist er mitverantwortlich für das Auftreten des Korps bei öffentlichen Auftritten und hat somit bei Abwesenheit der Kommandeure die gleiche Weisungsbefugnis. Die optische Kenntlichmachung erfolgt durch eine zusätzliche gelbe Schützenschnur, der Spiessschnur.
  11. Mutter der Nation: Die Mutter der Nation ist eine Funktion die vom dienstältesten weiblichen Korpsmitglied zu besetzen ist. Sie unterstützt die Anwärter im Probejahr. Die Ernennung erfolgt durch den Kommandeur.
  12. Waffen: Die Korpswaffen werden von einem Büchsenmeister / Waffenmeister verwaltet und instandgehalten. Die Büchsenmeister/Waffenwarte werden durch das Korps gewählt, sie benötigen eine Einfache Mehrheit. Das Stopfen der Konfettiwaffen wird in der Regel von den rangjüngsten Mitgliedern durchgeführt, bei Engpässen jedoch von allen.
  13. Zeugmeister: Der Zeugmeister des Korps verwaltet die Uniformen des Korps und ist zusammen mit den Trägern der jeweiligen Uniform für dessen tadellosen Zustand verantwortlich. Der Zeugwart wird vom Korps gewählt. Er benötigt eine Einfache Mehrheit.
  14. Geschirrmeister: Der Geschirrmeister des Korps ist für den Umzugswagen sowie der fahrenden Kanone (Sturmkanone) verantwortlich. Der Geschirrmeister wird vom Korps gewählt. Er benötigt eine Einfache Mehrheit.
  15. Manöverkritik: Einmal im Quartal wird eine Manöverkritik durchgeführt. An dieser Manöverkritik nehmen nachfolgende Funktionen teil: Kommandeur, Spiess, Vize-Kommandeur, Tanztrainer. Auf besondere Einladung des Kommandeurs: Der Zeugmeister, der Geschirrmeister, der Büchsenmeister, die Mutter der Nation.
  16. Rangfolge des Artillerie-Korps: MÄNNLICH: 1,2,3 Kampagnen > Kanonier / 4,5 Kampagnen > Wachtmeister / 6,7 Kampagnen > Leutnant / 8,9 Kampagnen > Oberleutnant / 10,11 Kampagnen > Hauptmann / 12,13 Kampagnen > Major / 14,15 Kampagnen > Oberleutnant / 16,17 Kampagnen > Oberst / 18,19 Kampagnen > Generalmajor /20,21 Kampagnen > Generalleutnant /  22,23 Kampagnen > General. WEIBLICH: 1-5 kampagnen > Leutnant / 6,7 kampagnen > Oberleutnant / 8,9 kampagnen > Hauptmann / 10,11 kampagnen > Major / 12,13 kampagnen > Oberstleutnant / 14,15 kampagnen > Oberst / 16,17 kampagnen > Generalmajor / 18,19 kampagnen > Generalleutnant / 20,21 kampagnen > General.
  17. Ernennung zum Ehrenoffizier: Die Ernennung von Personen, die sich um das Artillerie-Korps verdient gemacht haben, „zum Ehrenoffizier“ wird ebenfalls in der Gruppe besprochen und abschliessend darüber abgestimmt.
  18. Manöverabschlussbesprechung: 2-4 Wochen nach dem Zapfenstreich am Aschermittwoch erfolgt die Manöverabschlussbesprechung. An diesem Tag wird über die Probejahre abgestimmt und es darf Kritik zur Kampagne geäussert werden. Verhinderte Ari-Mitglieder können sich schriftlich äussern. Nach diesem Termin ist die Kampagne abgeschlossen und keine weitere Kritik zugelassen.
  19. Gültigkeit: Dieses Reglement tritt im Juni 2012 in Kraft und ist alle 2 Jahre auf Aktuallisierung zu prüfen.